Nutzungsbedienung für die Reithalle in Bondorf

 

Ab dem 1.1.2015 hat der Reit-und Fahrverein Bad Saulgau die Reithalle Bondorf gemietet.

Sie wird vom Verein betrieben und die Reiter insbes. des Vereins haben die Möglichkeit, sich ab 1.1.2015 um ein Nutzungsrecht beim Verein zu bewerben. Bei Zustimmung des Vereins gelten folgende Bestimmungen:

 

Zur Reithallenbenutzung:

 

  1. Hallenbenutzungsgebühren

 

  1. Den aktiven Mitgliedern des RFV Bad Saulgau (Verein) steht die Möglichkeit offen,

die Reithalle Bondorf zu nutzen. Ein Anspruch des jew. Vereinmitglieds oder anderer auf eine Nutzung besteht nicht.

  1. Die Nutzungsgebühren für aktive Vereinsmitglieder betragen pro namentlich zu benennendes Pferd:

 

  • im Jahresabonnement jährlich 360.00 EUR, wobei die Gebühr im Voraus durch Überweisung zu entrichten ist; die Einzahlung hat bis 31.1. eines jeden Jahres zu erfolgen.

  • im Monatsabonnement mtl. 50.00 EUR, wobei die Gebühr im Voraus durch Überweisung zu bezahlen ist; die Einzahlung hat zum 1. des jew. Monats zu erfolgen.

  • für die Einzelnutzung pro Std. 5.00 EUR, wobei die Gebühr im Voraus zu entrichten ist; es werden für Einzelnutzungen Gutscheine ausgegeben, die vor der Nutzung mit Namen, Pferdenamen und Datum versehen in einen in der Halle ausgehängten Kasten zu legen sind.

 

Aktive Mitglieder sind die Mitglieder, die sich in die Vereinsarbeit einbringen und aktiv beim Turnier, Weihnachtsreiten u.a. Aktivitäten für den Verein tätig sind.

 

  1. Die Nutzungsgebühren für Nichtmitglieder od. nicht aktive Vereinsmitglieder betragen pro Pferd

 

  • im Jahresabonnement jährlich 430.00 EUR

  • im Monatsabonnement mtl. 60.00 EUR

  • für die Einzelnutzung pro Std. 6.00 EUR .

 

Im Übrigen gelten die Bestimmungen gem. 1 b der Hallenbenutzungsgebühren.

 

Die Zahlungen haben auf das Konto des Vereins bei der Voba Bad Saulgau         IBAN: DE98650930200360841015 BIC: GENODES1SLG zu erfolgen. Mit der Überweisung akzeptiert der Nutzer die Bedingungen des Vereins einschließlich Hallenordnung.

 

  1. Hallenpflege

 

Alle Hallennutzer haben sich an der Pflege der Halle laufend und zu festgesetzten

Zeiten zu beteiligen. Sie sind verpflichtet, laufend und selbständig den

Hufschlag zu räumen, Ecken herausschaufeln, den Boden zu ebnen und

Reinigungsarbeiten an und um die Halle auszuführen. Siehe hierzu auch

die Hallenordnung. Beteiligen sich Hallenbenutzer nicht regelmäßig an diesen

Aufgaben, können sie von der Nutzung ausgeschlossen werden.

 

  1. Hallenordnung

 

1. Es gelten die allgemein anerkannten Regeln für das Reitbahnreiten.

2. Nutzen darf die Halle nur, wer vorab die Nutzungsgebühr entrichtet hat und für dessen Pferd eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen ist. Vor der Hallennutzung hat der Nutzer Boden, Bande und die Einrichtung zu prüfen; es darf keine Nutzung erfolgen, wenn diese aufgrund des Zustandes des Bodens, der Bande oder anderer Einrichtung nicht gefahrlos erfolgen kann.

3. Reitunterricht darf in der Reithalle nur derjenige/diejenige erteilen, der/die vom Verein die entsprechende Genehmigung erhalten hat.

4. Nach jeder Nutzung der Bahn ist dafür Sorge zu tragen, dass der Boden eben verlassen wird. Insbesondere ist nach dem Freilaufen, Springen und Longieren von

Pferden der Boden einzuebnen. Dazu gehört auch das Herausräumen der Ecken und das Ausgleichen der Laufspuren auf dem Zirkel.

5. Die Hallenbeleuchtung ist auf die möglichst niedrigste Stufe zu schalten.

6. Pferde mit ansteckenden Krankheiten dürfen die Halle nicht betreten.

7. Vor dem Verlassen der Halle sind die Hufe zu säubern. Die Hallentore und die Tür zur Tribüne sind zu beim Verlassen der Halle zu schließen.

8. Pferdeäpfel sind abzusammeln und die vorhandene Schubkarre ist bei Bedarf zu leeren.

9. Mit Hindernissen ist schonend umzugehen, Stangen, Ständer u.a. sind nach Gebrauch aufzuräumen.

10. Entstandene Schäden sind beim Hallenwart oder den Vorsitzenden des Vereins zu melden.

11. Zu festgelegten Zeiten ist die Halle bestimmten Nutzern zur alleinigen Nutzung vorbehalten.

12. Das Longieren von Pferden ist nicht zulässig, wenn sich 2 oder mehr Reiter in der Halle befinden oder wenn ein einzelner Reiter das Longieren nicht zuläßt. Das Longieren ist dann einzustellen. Mehrere Pferde dürfen nicht gleichzeitig longiert werden, wenn jemand in der Halle reitet oder reiten will.

Pferde dürfen sich nicht unbeaufsichtigt in die Halle aufhalten.

13. Jeder hat bei der Nutzung der Halle Rücksicht auf andere Mitbenutzer zu nehmen.

14. Die Hallennutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

15. Bei Verstößen gegen die Hallenordnung kann die Nutzungsbefugnis entzogen werden.

 

 

Reit-und Fahrverein Bad Saulgau

 

Reiner Quadflieg, 1. Vorsitzender